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Erfolg vor dem Bundesfinanzhof |
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Für einen unserer Mandanten konnten wir nach erfolgreichem Abschluss des Finanzgerichtsverfahrens nun auch das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof gewinnen. Download Urteil
Hintergrund zum Fall:
In dem behandelten Fall war nach Auffassung des Finanzamtes strittig, ob die schenkungssteuerliche Begünstigung des § 13a ErbStG (alte Fassung) in einem Fall des Übertragung eines Mitunternehmeranteils (Kommanditanteil an einer gewerblich geprägten GmbH & CO KG) unter Nießbrauchsvorbehalt zu gewähren ist.
Der Bundesfinanzhof bestätigte unsere Rechtsauffassung ebenso wie das Finanzgericht Münster im vorgeschalteten Verfahren. Die seinerzeitige Zulassung der Revision war nach Auffassung des Finanzgerichtes Münster zur Fortbildung des Rechts notwendig, so dass durch dieses Verfahren die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerbürgers gestärkt werden.
Durch dieses Urteil kann nunmehr eine rechtssichere Gestaltung im Rahmen von Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt gewählt werden, die auch nach den aktuellen Regelungen des § 13a ErbStG (neue Fassung) Bestand hat.
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