Datenübermittlungsverfahren ELENA Drucken

Die Digitalisierung von Meldungen und Bescheinigungen schreitet im Jahr 2010 weiter voran und bringt mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ein neues Datenübermittlungsverfahren mit sich. Auch 2011 wird es mit ElsterLohn II, womit die bisherige Lohnsteuerkarte dann endgültig abgelöst wird sowie neuen (erweiterten) Meldungen an die Sozialversicherungsträger, weitere Übermittlungsverfahren geben.


Neuerungen zum Jahreswechsels 2009/2010

Das zentrale Thema des Jahreswechsels 2009/2010 ist das neue Datenübermittlungsverfahren ELENA. So müssen ab 1. Januar 2010 für jeden Arbeitnehmer mit jeder Entgeltabrechnung umfangreiche Daten an eine zentrale Speicherstelle übermittelt werden. Neben abrechnungsbezogenen Stamm- und Ergebnisdaten wie Versicherungsnummer, Name oder vermögenswirksamen Leistungen sind künftig teilweise auch abrechnungsunabhängige Daten wie Kündigungsgründe zu melden. Beschaffung und fristgerechte Bereitstellung dieser Informationen werden die Arbeiten rund um die Lohnabrechnung nachhaltig beeinflussen. Beispielsweise werden sich Anzahl und Volumen der Datenübermittlungen - und somit auch der vorhergehenden Datenpflege - alleine durch das ELENA-Verfahren verdoppeln.


Lohnbuchhaltung jederzeit auf dem aktuellsten Stand

Einführung und Umsetzung der neuen Datenübermittlungsverfahren zur Lohn- und Gehaltsabrechnung stellen hohe Anforderungen sowohl an die genutzte Software aber auch an unsere Mitarbeiterinnen ist der Lohnbuchhaltung. Sie als unser Mandant können sich sicher sein, dass wir nur die Spezialsoftware der DATEV einsetzen, die garantiert, dass wir Ihre Lohnbuchhaltung jederzeit auf dem aktuellsten Stand abrechnen. Durch die intensive Schulung unserer Mitarbeiterinnen sind diese nicht nur in der Lage, fachgerecht Ihrer Lohnbuchhaltung anzufertigen, sondern stehen Ihnen für sämtliche Fragen - nicht nur bei den Neuerungen - gerne zur Verfügung.

 
 

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